Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Parklücke 24 – Flughafen-Valet-Parking

 

   §1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Parklücke 24 (im Folgenden „Anbieter“) und Kunden über die Entgegennahme, Verwahrung und Rückgabe von Fahrzeugen im Rahmen eines Valet-Services sowie vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. Tank- oder Fahrzeugpflege).

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Diese AGB gelten unabhängig vom Buchungskanal, insbesondere auch bei Buchungen über Vermittlungsportale.

 

   §2. Vertragsschluss, Vertragspartner, Buchungsportale

 

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchung des Kunden (Website, Telefon, E-Mail oder über Portale) schriftlich bestätigt.

2.2 Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich Parklücke 24. Vermittlungsportale handeln nur als Vermittler und werden nicht Partei des Verwahrungs-/Dienstleistungsvertrags.

2.3 Es gelten die bei Buchung ausgewiesenen Leistungsbeschreibungen und Preise des Anbieters.

 

   §3. Leistungsumfang (Valet) und Abstellflächen

 

3.1 Valet-Service: Das Fahrzeug wird am vereinbarten Ort (i. d. R. Flughafenterminal) durch Mitarbeiter des Anbieters übernommen, auf privaten, vom Anbieter genutzten Stellflächen sicher abgestellt und bis zur Rückgabe verwahrt. Ein Shuttle-Service wird nicht angeboten.

3.2 Zwischenparkplatz (Staging Area): Der Anbieter nutzt u. a. den Zwischenparkplatz Am Weiher 16, 65451 Kelsterbach für Zwischenlagerung/Logistik.

3.3 Umsetzen/Verbringen: Der Anbieter darf das Fahrzeug zwischen seinen Standorten innerhalb eines zumutbaren Radius umsetzen, soweit dies betriebsbedingt erforderlich ist.

3.4 Zusatzleistungen (z. B. Tankservice, Fahrzeugpflege) schuldet der Anbieter nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; sie sind gesondert zu vergüten.

 

   §4. Preise, Zahlung, Nachtzuschlag

 

4.1 Es gelten die bei Buchung ausgewiesenen Preise inkl. gesetzlicher USt.

4.2 Zahlung vorab oder spätestens bei Fahrzeugrückgabe, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.3 Nachtzuschlag: Für Leistungen zwischen 22:00–06:00 Uhr wird ein Zuschlag von 50 € erhoben. Bei Direktbuchungen des Anbieters fällt der Zuschlag erst ab 23:00 Uhr an.

4.4 Der Anbieter kann angemessene Pauschalen für Zusatzaufwände (z. B. vergebliche Anfahrt, Wartezeiten, erneute Anfahrt) berechnen; der Kunde kann einen geringeren Aufwand nachweisen.

 

   §5. Pflichten des Kunden (Termine, Mitwirkung, Fahrzeugzustand)

 

5.1 Der Kunde hat korrekte Flug-/Zeitdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen (Verspätung, Umbuchung, Reiseverlängerung).

5.2 Das Fahrzeug ist fahr- und verkehrssicher mit ausreichendem Tankstand/Restreichweite zu übergeben; Vorschäden sind bei Übergabe anzuzeigen.

5.3 Wertsachen sind vor Übergabe zu entfernen; der Anbieter übernimmt hierfür keine Haftung (Ziff. 10).

5.4 Übergabe/Rückgabe erfolgen gegen Legitimationsnachweis (Ausweis/Abholkarte). Abweichende Abholer benötigen Vollmacht.

5.5 E-Laden wird nicht angeboten. Der Kunde stellt sicher, dass keine Ladeverbindung aktiv ist.

 

   §6. Übergabe, Rückgabe, Wartezeiten

 

6.1 Der Anbieter gewährt bei Valet-Terminen 15 Minuten Kulanz. Danach kann pro angefangener 30-Minuten-Periode eine Wartepauschale gemäß Preisaushang berechnet werden.

6.2 Gerät der Kunde mit Übergabe oder Rückgabe in Verzug, trägt er hierdurch verursachte Mehrkosten (z. B. erneute Anfahrt, zusätzliches Personal).

 

   §7. Stornierung / Rücktritt / No-Show

 

7.1 Kostenfrei bis 24 Stunden vor dem geplanten Ankunftszeitpunkt.

7.2 Danach fällt eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Preises an; bei No-Show 100 %.

7.3 Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

 

   §8. Verspätete Abholung / Überziehung / Annahmeverzug

 

8.1 Erfolgt die Abholung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder wird die Nutzung ohne rechtzeitige Anzeige verlängert, nutzt der Kunde den Stellplatz über die Vertragsdauer hinaus (Überziehung).

8.2 Für die Dauer der Überziehung schuldet der Kunde je angefangenem Kalendertag eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Tagesmiete oder der ortsüblichen Tagesmiete vergleichbarer Stellplätze – maßgeblich ist der höhere Betrag. Mindestsatz: 20 € pro Tag.

8.3 Zusätzlich sind Mehraufwendungen aus der verspäteten Abholung (z. B. vergebliche Bereitstellung/Wartezeiten am Rückgabetag, zusätzliche Umsetzfahrten, Organisation) zu ersetzen; hierfür gilt eine angemessene Pauschale von 25 € je Fall, es sei denn, eine abweichende Höhe wird nachgewiesen.

8.4 Der Anbieter kann angemessene Zwischenzahlungen auf angefallene Überziehungsbeträge verlangen.

8.5 Zurückbehaltungsrecht: Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Entgelte (inkl. Überziehungs- und Zusatzkosten) ist der Anbieter berechtigt, Fahrzeug und Schlüssel zurückzuhalten.

8.6 Holt der Kunde das Fahrzeug trotz Fristsetzung nicht ab, darf der Anbieter das Fahrzeug auf ein externes, sicheres Lager verbringen und dort auf Kosten des Kunden einlagern (einschl. Transport-/Lagerkosten); der Kunde wird hierüber informiert.

 

   §9. Nutzung von Flächen, Hausrecht, Verbote

 

9.1 Der Anbieter nutzt eigene oder angemietete private Stellflächen, darunter ausdrücklich den Zwischenparkplatz Am Weiher 16, 65451 Kelsterbach.

9.2 Das Abstellen auf öffentlichen, nicht hierfür vorgesehenen Verkehrsflächen erfolgt nicht.

9.3 Der Anbieter übt das Hausrecht auf seinen Flächen aus. Unzulässig sind insbesondere: das Abstellen undichter/fahruntüchtiger Fahrzeuge, Gefahrgut, das Entsorgen von Abfällen sowie das Durchführen von Reparaturen.

 

   §10. Haftung

 

10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.3 Für Schäden durch Dritte (insb. Vandalismus, Diebstahl, Brand, höhere Gewalt, behördliche Eingriffe) haftet der Anbieter nur bei eigenem Auswahl-, Überwachungs- oder Organisationsverschulden.

10.4 Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände/Wertsachen wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters – nicht gehaftet.

10.5 Der Kunde bleibt für fahrzeugbedingte Risiken verantwortlich (z. B. technische Defekte, Undichtigkeiten).

10.6 Dokumentation/Rüge: Auf Wunsch wird ein Übergabe-/Rückgabeprotokoll (Foto) erstellt. Offensichtliche Schäden sind bei Rückgabe unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, anzuzeigen. Die Versäumung dieser Frist führt nicht automatisch zum Haftungsausschluss, kann aber als Indiz gegen eine Verursachung durch den Anbieter gewertet werden.

10.7 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

   §11. Schlüssel, Dokumente & Verlust

 

11.1 Der Fahrzeugschlüssel verbleibt während der Verwahrung beim Anbieter, soweit dies für das Umsetzen/Rangieren erforderlich ist.

11.2 Bei Schlüsselverlust durch den Anbieter werden die erforderlichen und angemessenen Kosten der Ersatzbeschaffung/Neucodierung ersetzt; im Übrigen gilt Ziff. 10.

 

   §12. Verzug, Aufrechnung, Abtretung

 

12.1 Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn-/Inkassokosten an.

12.2 Aufrechnung/Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

12.3 Der Anbieter kann Forderungen gegen den Kunden an Dritte (z. B. Inkasso) abtreten.

 

   §13. Datenschutz

 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet; Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

 

   §14. Höhere Gewalt

 

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen), die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien den Anbieter für die Dauer und den Umfang der Auswirkungen von der Leistungspflicht.

 

   §15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

15.1 Es gilt deutsches Recht.

15.2 Erfüllungsort ist der Sitz/Standort des Anbieters.

15.3 Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters; im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

   §16. Schlussbestimmungen

 

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

16.2 Änderungen/Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.